des ALLFOLIA Beschichtungscenter
Graeber
Stand 01.01.2010
1. Allgemeines
Unsere Arbeiten werden ausschließlich nach
den Bedingungen für die Ausführung an Arbeiten, Anhängern, Autos, Aggregaten
und deren Teilen und für Kostenvoranschläge sowie ausgeführt sowie hilfsweise
nach den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen
getroffen und in unserer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt worden sind.
Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Auftragsbedingungen des Bestellers
verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich anerkennen.
2. zur Beachtung
Schäden durch Fahrzeugreinigung und/oder Folierung
Vor der Folierung muss das Fahrzeug gereinigt werden dies
wird vorbereitend mit Spezial-Entfettern wie z.B.
Isopropanol gemacht. Durch täglich vollzogene und übliche
Lack- und Oberflächenreinigungen durch uns spricht der
Lack in der Regel normal/positiv an und es kommt zu keinen
Störungs- oder Haftungsfällen. Das setzt voraus, dass die
Oberflächen und Lackierungen auch im normalen Rahmen
sowie fehlerfrei hergestellt und professionell aufgebracht
wurden. Bei Originallackierungen sind Beschädigungen
möglich, bei nachlackierten Karosserieteilen ist eine
Beschädigung der Lackierung, beim Entfernen der Folie
wahrscheinlich.
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass
die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden
muss. Allfolia Graeber bemüht sich diese Schnitte an nicht
leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen, falls
diese überhaupt nötig sein würden. Durch das Schneiden
können möglicherweise leichte Kratzer im Lack entstehen.
Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der
Repositionierung der Folie können Schäden am Lack
auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast
allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B.
unsachgemässe Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.
Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht
übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
3. Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie
sind nur dann verbindlich, sofern sie schriftlich erfolgt sind. In diesem Fall
sind wir für 4 Wochen an den Preis gebunden.
4. Mängelrüge
Sichtbare Mängel hat der Auftraggeber sofort nach der Montage, Abnahme der Arbeiten bzw. Rücker-halt des Fahrzeugs zu rügen. Spätere Rügen sind ausgeschlossen. Wenn Mängel an den Arbeiten oder am Material von uns als berechtigt anerkannt werden, so haften wir in der Weise, daß wir die Mängel nach unserer Wahl entweder unentgeltlich beheben oder Ersatz leisten durch Gutschrift des Auftragswertes. Bei Fehlschlagen der Nach-besserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängig-machung des Vertrages verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
5. Gewährleistung
Gewährleistungen werden ausschließlich für Folienarbeiten auf neuwertige Erstlackierungen mit unserer Folie gegeben. Arbeiten auf Nachlackierungen oder auf Altlacken sind grundsätzlich von allen Gewährleistungen ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beschädigungen der Folie durch die Verwendung nicht geeigneter Reinigungsmittel, das Nichtbeachten der Pflegehinweise bzw. der Datenblätter der Folienhersteller oder durch unsachgemäßes Tanken mit Bio-Diesel.
Ergeben sich bei ordnungsgemäßer Entfernung der Folien nach Gebrauch Beschädigungen am Lack des Fahrzeugs, die auf Fehlerhaftigkeit der Folie oder des verwendeten Klebers zurückzuführen sind, so verpflichten wir uns, dem Auftraggeber bei der Durchsetzung evtl. Ansprüche gegenüber dem Folien- oder Kleberhersteller durch Zurverfügungstellung seiner Dokumentationen behilflich zu sein. Weitergehende Ansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen. Für eventuelle Lackschäden beim Entfernen der Folie übernehmen wir keine Haftung.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass unsere Gewährleistungen keinesfalls die Garantieleistungen der Folienhersteller überschreiten. Deren Garantiebestimmungen entnehmen Sie bitte den Datenblättern und den Pflege- und Nutzungsbedingungen der von Ihnen ausgesuchten Folie.
6. Zahlung
Für die Zahlung gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Fristen. Leistet der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Zahlungstermin, so werden von der ersten Mahnung an Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen sowie Zahlungsverweigerungen wegen irgendwelcher Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Die Entgegennahme
von Wechseln behalten wir uns vor. Diskont- und Wechselgebühren gehen zu Lasten
des Zahlungspflichtigen.
7. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
Die aufgetragenen Folien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, bei Schecks und Wechseln bis zur erfolgten Einlösung unser Eigentum. Dies gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung des Fahrzeugs. Ersatzweise setzt sich der Eigentumsvorbehalt an dem entsprechenden Teil des Veräußerungserlöses fort.
Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns sofort anzuzeigen.
Wir haben das Recht, das zum Bekleben eingelieferte Fahrzeug solange zurückzubehalten, bzw. erst dann wieder herauszugeben, bis der Klebeauftrag vollständig bezahlt ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Krefeld.
9. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Auftrags- und Geschäftsbedingungen ungültig, so gilt das als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Inhalt dieser Bestimmungen am nächsten kommt. Im Übrigen wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ihr ALLFOLIA Beschichtungscenter Graeber
Tel.: | +49 (0)2151 - 73 44 60 |